FG Hamburg - Urteil vom 08.02.2001
I 352/99
Normen:
EStG § 64 Abs. 2 ;

Kindergeldrechtliche Haushaltsgemeinschaft kann trotz Auszug der Mutter fortbestehen

FG Hamburg, Urteil vom 08.02.2001 - Aktenzeichen I 352/99

DRsp Nr. 2003/518

Kindergeldrechtliche Haushaltsgemeinschaft kann trotz Auszug der Mutter fortbestehen

Keine kindergeldrechtliche Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft bei fluchtartigem Auszug, wenn die Mutter weiterhin über ihren Wohnungsschlüssel verfügt und sich bei Abwesenheit des Kindesvaters jederzeit Zugang zur Wohnung verschaffen konnte und von dieser Möglichkeit auch regelmäßig Gebrauch gemacht hat.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beklagte hob mit dem Kindergeld-Änderungsbescheid vom 11.3.1999 die Kindergeldfestsetzung bezüglich des am ...1985 geborenen Kindes A ab Juni 1997 auf. Zugleich wurde die Erstattung von Kindergeld gem. § 37 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) in Höhe von 1.980 DM angeordnet. Der Bescheid ist am 7.4.1999 zur Post gegeben worden.

Der Aufhebungsbescheid wurde damit begründet, dass durch Beschluss des Vormundschaftsgerichts der Kindesvater - der Beigeladene - zum Kindergeldberechtigten bestimmt wurde. Gegen den Bescheid legte die Klägerin am 21.4.1999 Einspruch ein. Sie wandte ein, dass sich A bis zum 21.4.1998 in der gemeinsamen Wohnung aufgehalten habe und von ihr versorgt worden sei. Erst an diesem Tage habe sie den Haushalt unter Mitnahme ihrer Möbel verlassen.