Es wird festgestellt, dass das Kind N., geboren am …2002, in den Streitmonaten Mai 2010 bis Mai 2011 sowohl in den Haushalt des Klägers als auch in den Haushalt der Beigeladenen aufgenommen war. Im Übrigen wird der Feststellungsantrag des Klägers gemäß Ziff. 1 abgewiesen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|