BFH, Urteil vom 20.06.2001 - Aktenzeichen VI R 224/98
DRsp Nr. 2001/11941
Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel
»Bei dem Wechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen kann das Kind auch dann in den neuen Haushalt aufgenommen sein (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG), wenn der Wechsel zwar noch nicht endgültig ist, das Kind aber für einen längeren Zeitraum von dem aufnehmenden Elternteil betreut und unterhalten wird.«