BFH - Urteil vom 20.06.2001
VI R 224/98
Normen:
EStG § 64 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BB 2001, 18890
BFHE 195, 564
BStBl II 2001, 713
DB 2001, 1914
DStR 2001, 1525
Vorinstanzen:
FG Münster,

Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

BFH, Urteil vom 20.06.2001 - Aktenzeichen VI R 224/98

DRsp Nr. 2001/11941

Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

»Bei dem Wechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen kann das Kind auch dann in den neuen Haushalt aufgenommen sein (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG), wenn der Wechsel zwar noch nicht endgültig ist, das Kind aber für einen längeren Zeitraum von dem aufnehmenden Elternteil betreut und unterhalten wird.«

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 2 S. 1;

Gründe: