BFH - Beschluss vom 14.07.2004
XI B 187/03
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1642
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 275/01

KiSt-Abzug: Minderung durch künftige Erstattung

BFH, Beschluss vom 14.07.2004 - Aktenzeichen XI B 187/03

DRsp Nr. 2004/14610

KiSt-Abzug: Minderung durch künftige Erstattung

Es ist höchstrichterlich erklärt, dass ein voraussichtlicher KiSt-Erstattungsbetrag die Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG mindert, sofern bei der Erstveranlagung eines Stpfl., der während des VZ aus der Kirche ausgetreten ist, feststeht, dass die als Sonderausgaben geltend gemachte KiSt mangels Kirchenmitgliedschaft künftig erstattet wird.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.

1. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage, ob bereits bei der Erstveranlagung eines Steuerpflichtigen, der während des Veranlagungszeitraums aus der Kirche ausgetreten ist, die künftige Erstattung zuviel gezahlter Kirchensteuer zu berücksichtigen ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung. Sie ist nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. hierzu z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rdnr. 28, m.w.N.). Sie ist aufgrund der bereits vorliegenden Rechtsprechung eindeutig zu bejahen.