FG Saarland, vom 08.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1347/08
Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Zusammenhang mit der Bindungswirkung einer Lohnsteuerbescheinigung i.R.d. Einkommensteuerveranlagung
BFH, Beschluss vom 18.08.2011 - Aktenzeichen VII B 9/11
DRsp Nr. 2011/17778
Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Zusammenhang mit der Bindungswirkung einer Lohnsteuerbescheinigung i.R.d. Einkommensteuerveranlagung
1. NV: Die vom Arbeitgeber ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung erbringt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung lediglich einen widerlegbaren Beweis; das FA ist an ihren Inhalt nicht gebunden.2. NV: Berichtigt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung, die weder einbehaltene noch an das FA abgeführte Beträge unzutreffend als Lohnsteuer ausweist, handelt es sich nicht um eine Änderung des Lohnsteuerabzugs i.S. des § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG.