Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 80.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zum Ausbau eines Bestandsgebäudes zu einer Pension mit 24 Zimmern und 59 Betten im EG (gewerbliche Zimmervermietung - nicht Bordell) sowie eines Büros mit Betriebsleiterwohnung im OG auf FlNr. ... Gemarkung L ... (Baugrundstück).
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