LG Lübeck, vom 11.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 59/15
SchlHOLG, vom 10.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 29/16
Klage auf Schadensersatz wegen eines Fahrradunfalls unter dem Vorwurf einer Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen Jagdpächter; Heilung von Zustellungsmängeln; Mitverschulden wegen Verletzung des Sichtfahrgebots
BGH, Urteil vom 23.04.2020 - Aktenzeichen III ZR 251/17
DRsp Nr. 2020/7952
Klage auf Schadensersatz wegen eines Fahrradunfalls unter dem Vorwurf einer Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen Jagdpächter; Heilung von Zustellungsmängeln; Mitverschulden wegen Verletzung des Sichtfahrgebots
a) Wird die Klageschrift nicht an den für gerichtliche Verfahren bestimmten gesetzlichen Vertreter einer Gemeinde zugestellt, kann der darin liegende Zustellungsmangel gemäß § 189ZPO dadurch geheilt werden, dass für die Gemeinde wirksam ein Prozessbevollmächtigter bestellt wird, der bereits zuvor in den Besitz des zuzustellenden Schriftstücks gelangt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 48/10, NJW-RR 2011, 417).b) Einen Jagdpächter treffen Verkehrssicherungspflichten für die ihm bekannten, von einem Vorpächter mit einer jagdlichen Zielsetzung geschaffenen Einrichtungen. Eine jagdliche Zielsetzung ist auch die Schaffung von Ruhezonen für das Wild.
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