Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das dem Kläger am 17. Januar 2020 an Verkündung statt zugestellte Urteil des 2. Senats des Saarländischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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