Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 1. Kammer - vom 15. Mai 2014 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf
113.765,85 Euro
festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|