LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.08.2022
3 Sa 367/21
Normen:
BGB § 622 Abs. 2; KSchG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 18.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5923/20
ArbG Düsseldorf, vom 18.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 5895/20
ArbG Düsseldorf, vom 08.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1478/21

Klage eines Flugkapitäns gegen die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch das ihn beschäftigende Flugunternehmen; Anspruch auf Zahlung einer Sektor-Zulage

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 367/21

DRsp Nr. 2024/7318

Klage eines Flugkapitäns gegen die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch das ihn beschäftigende Flugunternehmen; Anspruch auf Zahlung einer Sektor-Zulage

Es handelt sich zur betriebsbedingten Kündigung um eine Parallelentscheidung zu der vollständig dokumentierten Entscheidung 3 Sa 364/21.

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.03.2021 - Az.: 10 Ca 5923/20 - teilweise abgeändert und

1.

festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten zu 1) durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 10.09.2020 nicht aufgelöst worden ist;

2.

die Beklagte zu 1) verurteilt, an den Kläger 2.343,38 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2021 zu zahlen.

II. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.07.2021 - Az.: 10 Ca 1478/21 - teilweise abgeändert und die Beklagte zu 1) verurteilt, an den Kläger 2.770,85 € brutto abzüglich bereits gezahlter 663,45 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2021 zu zahlen.