Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das dem Kläger an Verkündungs statt am 5. Dezember 2019 zugestellte Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist seit 1994 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Bescheid vom 13. Dezember 2018 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers wegen Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Die hiergegen gerichtete Klage hat der Anwaltsgerichtshof abgewiesen. Der Kläger beantragt nunmehr die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofs.
II.
Der Antrag ist nach § 112e Satz 2 BRAO, §
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