Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird unter Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses vom 20. Dezember 2019 für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger wehrt sich gegen den Bescheid der Beklagten vom 23. Oktober 2017 (in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.2.2018), mit dem die Beklagte entschieden hat, dass der Kläger die Fortbildungsprüfung zum "Geprüften Berufspädagogen" nicht bestanden habe.
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