Die Erinnerung der Klägerin gegen die Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2020 - Kassenzeichen 780020149278 - wird zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die in Ansatz gebrachten Gerichtsgebühren für die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen von zwei Beklagten.
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