Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. Dezember 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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