I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Vermögensteuer zusammenveranlagt wurden. Sie reichten die Vermögensteuererklärung auf den 1. Januar 1991 am 6. Januar 1992 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ein. Am 13. Januar 1997 erließ das FA den hier angefochtenen Änderungsbescheid, mit dem der Wertansatz der Beteiligung des Klägers an einer GbR aufgrund eines Bescheids vom 25. September 1996 über die Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens der GbR auf den 1. Januar 1991 erhöht wurde.
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