BFH - Beschluß vom 09.08.1999
VII B 77/99
Normen:
AO §§ 34, 69 ; FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 205

Klage gegen Haftungsinanspruchnahme als GmbH-Geschäftsführer; PKH

BFH, Beschluß vom 09.08.1999 - Aktenzeichen VII B 77/99

DRsp Nr. 2000/664

Klage gegen Haftungsinanspruchnahme als GmbH-Geschäftsführer; PKH

Die für die Bewilligung von PKH für eine Klage erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg wird nicht dadurch vermittelt, dass die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme als Geschäftsführer einer GmbH für deren Steuerrückstände allgemein in Frage gestellt werden.

Normenkette:

AO §§ 34, 69 ; FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) war seit Gründung der A GmbH im Jahre 1993 neben zwei anderen Personen und seit dem 9. Februar 1994 deren alleiniger Geschäftsführer. Mit Beschluß vom 24. Juli 1996 wies das Amtsgericht den Antrag der GmbH auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens mangels Masse zurück.