Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. November 2013 4 K 788/13 Erb aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Gesellschafter der Beigeladenen, einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH, die durch formwechselnde Umwandlung der ... KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (A–KG) mit Wirkung zum 1. Juli 2000 entstanden war.
Neben dem Gesellschaftsvertrag haben die Gesellschafter der Beigeladenen einen Poolvertrag abgeschlossen, der am 30. Juni 2004 zu notarieller Urkunde neu gefasst wurde. Gegenstand des Poolvertrags ist die Regelung des Verhältnisses der Gesellschafter der Beigeladenen untereinander und die gemeinschaftliche Ausübung der Gesellschafterrechte in der Beigeladenen.
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