I.
Die Beteiligten streiten sowohl über die Klagebefugnis eines Miterben als auch über die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Feststellungsbescheids über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Kapitaleinkünften.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war im Streitjahr (1998) mit einem geringen Anteil an der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft "A, B und andere" beteiligt.
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