FG Saarland - Urteil vom 14.06.2000
1 K 287/99
Normen:
AO 1991 § 65 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1042

Klageerhebung gegen einzelne Steuerbescheide einer Einspruchsentscheidung

FG Saarland, Urteil vom 14.06.2000 - Aktenzeichen 1 K 287/99

DRsp Nr. 2001/2509

Klageerhebung gegen einzelne Steuerbescheide einer Einspruchsentscheidung

Wird bei Klageerhebung nur die Einspruchsentscheidung angegeben, so richtet sich die Klage im Zweifel gegen alle Steuerbescheide, zu denen die Einspruchsentscheidung ergangen ist. Gibt der Kläger die Einspruchsentscheidung und einzelne der Steuerbescheide an, zu denen die Entscheidung ergangen ist, so hat er nur wegen der ausdrücklich benannten Steuerbescheide Klage erhoben..

Normenkette:

AO 1991 § 65 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Am 10. August 1999 ging beim Finanzgericht folgende Klageschrift der Y in Vertretung der Klägerin ein:

"Betr.:

Klage bzw. Antrag auf gerichtliche Vollziehungsaussetzung

Rechtsbehelfsliste 2152/96 + 1463/99 USt-Bescheid 1991, Ablehnung

Aussetzung d. Vollziehung

Rechtsbehelfsliste 238/97, Gesonderte Feststellung der Verluste auf den 31.12.91

Rechtsbehelfsliste 753 - 754/95, 2153/96 + 436/97, ESt-Bescheid 1992 +1993,

Ablehnung der Vollziehungsaussetzung

Mand.:

X St - Nr. 20 267 9981

..............

gegen die obigen Einspruchsentscheidungen erhebe ich hiermit Klage bzw. beantrage die gerichtliche Vollziehungsaussetzung.