LAG Sachsen-Anhalt, vom 26.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 318/13
ArbG Magdeburg, vom 13.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3755/12
Klagefrist beim BefristungskontrollantragGerichtlicher Vergleich als Rechtsgrundlage für eine wirksame VertragsbefristungVerantwortliche Mitwirkung des Gerichts bei einem Vergleich über eine BefristungsabredePrüfung des institutionellen Rechtsmissbrauchs im deutschen BefristungsrechtWürdigung der Gesamtumstände bei der Prüfung des institutionellen Rechtsmissbrauchs durch die GerichteDreistufiges Prüfungssystem bei Befristungsabreden nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs
BAG, Urteil vom 21.03.2017 - Aktenzeichen 7 AZR 369/15
DRsp Nr. 2017/6149
Klagefrist beim BefristungskontrollantragGerichtlicher Vergleich als Rechtsgrundlage für eine wirksame VertragsbefristungVerantwortliche Mitwirkung des Gerichts bei einem Vergleich über eine BefristungsabredePrüfung des institutionellen Rechtsmissbrauchs im deutschen BefristungsrechtWürdigung der Gesamtumstände bei der Prüfung des institutionellen Rechtsmissbrauchs durch die GerichteDreistufiges Prüfungssystem bei Befristungsabreden nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs
Orientierungssätze:1. Ein nach § 278 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 ZPO zustande gekommener Vergleich rechtfertigt die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8TzBfG in der Regel nicht, da das Gericht am Abschluss des Vergleichs regelmäßig nicht verantwortlich mitwirkt.
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