LAG Berlin-Brandenburg, vom 23.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 1700/14
ArbG Cottbus, vom 20.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 186/14
Klagefrist beim BefristungskontrollantragRechtslage bei der Beurteilung der rechtswirksamkeit einer BefristungsabredeStatus der Bamten im deutschen ArbeitsrechtCharakeristika des Beamtenverhältnisses im deutschen RechtGrundgesetzkonformität einer zweimaligen Befristungsabrede mit Professoren im Bundesland Brandenburg
BAG, Urteil vom 15.02.2017 - Aktenzeichen 7 AZR 143/15
DRsp Nr. 2017/7278
Klagefrist beim BefristungskontrollantragRechtslage bei der Beurteilung der rechtswirksamkeit einer BefristungsabredeStatus der Bamten im deutschen ArbeitsrechtCharakeristika des Beamtenverhältnisses im deutschen RechtGrundgesetzkonformität einer zweimaligen Befristungsabrede mit Professoren im Bundesland Brandenburg
Orientierungssätze:1. Nach § 40 Abs. 1 Satz 7 BbgHG kann mit Professorinnen und Professoren im Anschluss an ein Beamtenverhältnis auf Zeit ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden. Dies erfordert nicht, dass die Beschäftigung der Deckung eines vorübergehenden Lehrbedarfs dient.2. § 40 Abs. 1 Satz 7 BbgHG ist von der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers gedeckt. Der Landesgesetzgeber ist berechtigt, die Voraussetzungen der Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen angestellter Hochschulprofessoren zu regeln.
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