FG Nürnberg - Urteil vom 23.11.2022
5 K 246/21
Normen:
FGO § 40 Abs. 1; VO (EU) 2016/679 Art. 15; DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Klagen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen Finanzbehörden wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der DSGVO; Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 Verordnung (EU) 2016/679; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; Recht auf umfassende Akteneinsicht

FG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2022 - Aktenzeichen 5 K 246/21

DRsp Nr. 2023/6779

Klagen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen Finanzbehörden wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Anwendungsbereich der DSGVO; Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 Verordnung (EU) 2016/679; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; Recht auf umfassende Akteneinsicht

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 1; VO (EU) 2016/679 Art. 15; DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist der Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und insbesondere, ob ein solcher Anspruch ein Recht auf umfassende Akteneinsicht umfasst.

Der Kläger ist bei dem beklagten Finanzamt steuerlich erfasst (StNr. x).