Die Beteiligten streiten, ob ein Mietverhältnis zwischen der Klägerin und ihrem Schwiegersohn steuerrechtlich anzuerkennen ist.
Die Klägerin ist am ...1925 geboren und seit 1991 verwitwet. Sie erzielte in den Streitjahren 1993 bis 1995 neben den hier streitigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Form von Versorgungsbezügen sowie Kapitaleinkünfte und Beteiligungseinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
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