FG München - Urteil vom 16.11.2004
6 K 86/03
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 382
Steuertelex 2005, 233

Klinischer Monitor kein Freiberufler; Gewerbesteuermessbetrag 2000

FG München, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen 6 K 86/03

DRsp Nr. 2005/932

Klinischer Monitor kein Freiberufler; Gewerbesteuermessbetrag 2000

Die Tätigkeit eines sog. klinischen Monitors, der als Bindeglied zwischen der Pharmaindustrie, die neue Medikamente entwickelt, und den Prüfärzten, die die Medikamente an den Kliniken testen, tätig ist, und der die Prüfärzte zu überwachen und dafür zu sorgen hat, dass bei den Tests einheitliche Standards eingehalten werden, ist nicht als wissenschaftlich, sondern als gewerblich zu beurteilen.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Frage, ob eine Tätigkeit als "Klinischer Monitor" zur Gewerbesteuerpflicht führt.