FG Münster - Urteil vom 14.05.2020
5 K 256/18 U
Normen:
HGB § 128;

Knüpfen der Haftung für Umsatzsteuerschulden an die Gesellschafterstellung

FG Münster, Urteil vom 14.05.2020 - Aktenzeichen 5 K 256/18 U

DRsp Nr. 2020/8338

Knüpfen der Haftung für Umsatzsteuerschulden an die Gesellschafterstellung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

HGB § 128;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht für Umsatzsteuerschulden der E GbR in Anspruch genommen hat.

Die Klägerin und ihr Ehemann, Herr F E, betrieben in den Jahren 2011 und 2012 die E GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Bereich des Getränkehandels (insbesondere des Spirituosenhandels) tätig war. Hauptkundin der E GbR war die Firma K GmbH. Die E GbR übte ihre Tätigkeit in den Streitjahren in den Räumlichkeiten in der ...Straße in T aus, die zugleich den Wohnsitz der Eheleute darstellen. Alleineigentümerin des Objekts ist die Klägerin.