Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht für Umsatzsteuerschulden der E GbR in Anspruch genommen hat.
Die Klägerin und ihr Ehemann, Herr F E, betrieben in den Jahren 2011 und 2012 die E GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Bereich des Getränkehandels (insbesondere des Spirituosenhandels) tätig war. Hauptkundin der E GbR war die Firma K GmbH. Die E GbR übte ihre Tätigkeit in den Streitjahren in den Räumlichkeiten in der ...Straße in T aus, die zugleich den Wohnsitz der Eheleute darstellen. Alleineigentümerin des Objekts ist die Klägerin.
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