Die Beteiligten streiten über das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA).
Die Klägerin war eine mit Gesellschaftsvertrag vom ... 1997 gegründete GmbH (Handelsregister - Amtsgericht A, HRB .../...). Gesellschafter waren Herr B und der ... C, alias ... (beide jeweils zu 50 %). Seit Anfang 2009 ist der Beklagte für die Besteuerung der Klägerin zuständig. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom ... 2009 ist die Gesellschaft aufgelöst worden.
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