I.
Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache die Verfassungsmäßigkeit des Verlustabzugsverbotes gemäß § 8c Abs. 1 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) streitig.
Die Antragstellerin ist eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital in Höhe von € ..., das in ... auf den Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt ist. Sie ist vermögensverwaltend und als Holdinggesellschaft tätig.
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