FG Niedersachsen - Urteil vom 29.03.2007
6 K 514/03
Normen:
KStG § 8b Abs. 5 ; DBA Frankreich Art. 9 Abs. 1 ; DBA Frankreich Art. 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1223
IStR 2007, 755

Körperschaftsteuer; Schachtelprivileg; Ausschüttungen; Schachtelbegünstigte Dividenden; Investmentfonds; REIT; SICAV; Typenvergleich; Quellenbesteuerung - Keine Anwendung des Schachtelprivilegs auf und Besteuerung von Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds in Deutschland

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen 6 K 514/03

DRsp Nr. 2007/13373

Körperschaftsteuer; Schachtelprivileg; Ausschüttungen; Schachtelbegünstigte Dividenden; Investmentfonds; REIT; SICAV; Typenvergleich; Quellenbesteuerung - Keine Anwendung des Schachtelprivilegs auf und Besteuerung von Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds in Deutschland

1. Bei einer SICAV handelt es sich nicht um eine in Frankreich ansässige Gesellschaft i. S. des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens. 2. Die Rechtsfolge des Art. 20 Abs. 1 Buchstabe a DBA Frankreich ist auf Dividenden nur anzuwenden, wenn diese von einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft an eine in der Bundesrepublik ansässige Kapitalgesellschaft gezahlt werden, der mindestens 25 Prozent des Gesellschaftskapitals der erstgenannten Gesellschaft gehören.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 5 ; DBA Frankreich Art. 9 Abs. 1 ; DBA Frankreich Art. 20 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die im Zusammenhang mit einer Beteiligung der Klägerin an einem Investmentfonds in Frankreich (SICAV...- im Folgenden: SICAV -) stehenden Ausschüttungen in der Bundesrepublik Deutschland der Besteuerung unterliegen.