I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform der GmbH. Gesellschafter sind überwiegend Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Satzungsmäßiger Zweck der Klägerin ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung sozialer Einrichtungen und Organisationen, insbesondere durch Übernahme von Bürgschaften und Garantien mit staatlichen Rückbürgschaften.
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