I. Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerrechtlichen Umgliederungsregelungen im Zusammenhang mit dem Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine inländische Kapitalgesellschaft. Sie übt als Holdinggesellschaft die Koordination und einheitliche Leitung von Tochtergesellschaften aus, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung elektronischer Geräte ist.
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