Kombinierte Leibrenten- und Lebensversicherung gegen Einmalbetrag - Mindeststreitwert; Einstweiliger Rechtsschutz
FG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2007 - Aktenzeichen 8 V 1163/07 A (E)
DRsp Nr. 2008/3976
Kombinierte Leibrenten- und Lebensversicherung gegen Einmalbetrag - Mindeststreitwert; Einstweiliger Rechtsschutz
Bei der Bemessung des Streitwertes in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 69 Abs. 3 und 5FGO kommt ein Ansatz des Mindeststreitwertes von 1.000 Euro nicht in Betracht.