Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger zur Duldung der über sein Grundstück verlaufenden Leitungsstränge des beklagten Abwasserzweckverbands verpflichtet ist.
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