Kommunale GmbH, die Wohnbaugebiete erschließt, ist keine Wirtschaftsförderungsgesellschaft i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG
FG Brandenburg, Urteil vom 11.04.2001 - Aktenzeichen 2 K 2718/98 K, F, G
DRsp Nr. 2001/15569
Kommunale GmbH, die Wohnbaugebiete erschließt, ist keine Wirtschaftsförderungsgesellschaft i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 18KStG
1. Unter eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 18KStG steuerbefreite Wirtschaftsförderung rechnet nicht die Erschließung von Wohngebieten durch eine kommunale GmbH. Derartige Erschließungsmaßnahmen tragen zwar zur strukturellen Verbesserung einer Gemeinde bzw. Region bei. Sie födern deren wirtschaftliche Entwicklung jedoch nur mittelbar. Auch die Errichtung eines Wasserwerks durch eine kommunale GmbH ist nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 18KStG begünstigt, wenn das Wasserwerk nicht nur einem neuerschlossenem Gewerbegebiet, sondern gleichermaßen der Gemeinde dient.2. Die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 18KStG entfällt in vollem Umfang, wenn eine kommunale GmbH Tätigkeiten ausübt, die nicht den Befreiungstatbestand erfüllen.