I.
Streitig ist, ob nach einer Außenprüfung geänderte Feststellungsbescheide dem Antragsteller (Ast) wirksam bekannt gegeben worden sind.
Der Ast gründete zusammen mit A, B und C am 02.01.1996 die "L... GbR" zum Betrieb von vier Spielhallen; der Ast war mit 32 % beteiligt. Gemäß Vereinbarung vom 30.04.2000 schied der Ast mit Wirkung vom 01.05.2000 aus der Gesellschaft aus, wegen der Einzelheiten der Vereinbarung wird auf den Schriftsatz der L GbR vom 20.04.2000 (Anlage K 2 im Verfahren VI 150/05) Bezug genommen.
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