I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Mehrheitsgesellschafter der Komplementärin der Klägerin und einziger Kommanditist ist N.
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) leitete am 22. November 1999 ein Steuerstrafverfahren gegen N wegen des Verdachts der Verkürzung von Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer 1992 bis 1996 ein. Am 18. November 2002 erweiterte das FA das Verfahren wegen des Verdachts der Verkürzung von Einkommensteuer 1992 bis 2000 und Vermögensteuer 1993 bis 1996 durch unvollständige Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie des Kapitalvermögens. Dabei ging es um Kapitalanlagen in der Schweiz.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|