FG Düsseldorf - Urteil vom 25.04.2007
7 K 4756/06 AO
Normen:
AO § 93 Abs. 7 ; AO § 93b ; AO § 118 ; FGO § 41 Abs. 1 Alt. 1 ; FGO § 41 Abs. 2 ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4 ; GG Art. 2 Abs. 1 ; GG Art. 14 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1536

Kontenabrufsersuchen; Verwaltungsaktsqualität; Feststellung der Rechtswidrigkeit; Rechtsweggarantie - Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufsersuchens durch das Bundeszentralamt für Steuern

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen 7 K 4756/06 AO

DRsp Nr. 2007/21373

Kontenabrufsersuchen; Verwaltungsaktsqualität; Feststellung der Rechtswidrigkeit; Rechtsweggarantie - Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufsersuchens durch das Bundeszentralamt für Steuern

1. Der Datenabruf der Kontenstammdaten des Steuerpflichtigen über das Bundeszentralamt für Steuern stellt keinen Verwaltungsakt dar, so dass dessen Rechtmäßigkeit nicht im Wege der Anfechtungs- oder Fortsetzungsfeststellungsklage überprüft werden kann. 2. Die Frage der Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufsersuchens kann auch nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden, da diese gegenüber der Anfechtungsklage gegen ein auf den Stammdaten aufbauendes Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen oder die die Erkenntnisse des Kontenabrufs umsetzenden Steuerbescheide subsidiär ist und auch ein besonderen Feststellungsinteresse nicht besteht. 3. Eine unmittelbare Klagemöglichkeit gegen den Kontenabruf ist verfassungsrechtlich nicht geboten.

Normenkette:

AO § 93 Abs. 7 ; AO § 93b ; AO § 118 ; FGO § 41 Abs. 1 Alt. 1 ; FGO § 41 Abs. 2 ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4 ; GG Art. 2 Abs. 1 ; GG Art. 14 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 ;

Tatbestand: