BFH - Urteil vom 05.06.2007
VII R 19/06
Normen:
AO § 36, § 34; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
AuA 2008, 101
BFH/NV 2007, 2225
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 01.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 284/02

Kontosperrung bei GmbH; Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers

BFH, Urteil vom 05.06.2007 - Aktenzeichen VII R 19/06

DRsp Nr. 2007/19440

Kontosperrung bei GmbH; Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers

1. In welchem Umfang sich die vom Insolvenzgericht angeordneten Maßnahmen auf die Pflichtenstellung des Schuldners auswirken, hängt vom Inhalt des Beschlusses ab, mit dem das Eröffnungsverfahren eingeleitet wird. 2. Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist berechtigt, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern. 3. Veranlasst ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt eine Kontosperrung, handelt der Geschäftsführer nicht schuldhaft i. S. von § 69 AO, wenn er das Verhalten des Insolvenzverwalters nicht bedacht und für die Entrichtung der LSt noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesorgt hat.

Normenkette:

AO § 36, § 34; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe: