Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin - Zivilkammer 64 - vom 19. August 2022 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 6.249,12 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten nach Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs auf Räumung und Herausgabe in Anspruch.
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