FG Düsseldorf - Urteil vom 14.09.2018
1 K 542/17 U
Normen:
AO § 351 Abs. 1; FGO § 42;
Fundstellen:
EFG 2019, 325

Korrekte Umsetzung einer in der mündlichen Verhandlung gegebenen Zusage; Herabsetzung einer steuerpflichtigen Geschäftsführervergütung mit einem Umsatzsteuerbescheid

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2018 - Aktenzeichen 1 K 542/17 U

DRsp Nr. 2019/3048

Korrekte Umsetzung einer in der mündlichen Verhandlung gegebenen Zusage; Herabsetzung einer steuerpflichtigen Geschäftsführervergütung mit einem Umsatzsteuerbescheid

Tenor

Der angefochtene Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 23.11.2016 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 19.562,69 € herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 351 Abs. 1; FGO § 42;

Tatbestand

Der Kläger [A] war Inhaber eines Gärtnereibetriebes, den er ab dem xx.xx.2000 an die A-KG (im Folgenden: KG) verpachtet hat. Der Kläger ist mit einem Kapitalanteil von 90 % alleiniger Komplementär und Geschäftsführer der KG. Einziger Kommanditist mit einem Kapitalanteil von 10 % war im Streitjahr 2006 der Sohn des Klägers B. Die Geschäftsführertätigkeit des Klägers war zunächst im Dienstvertrag vom 15.02.2000 geregelt. Danach erhielt der Kläger für seine Geschäftsführungstätigkeit eine feste monatliche Vergütung, die seit dem xx.yy.2001 27.838,76 € monatlich betrug.

Mit auf den 01.01.2005 datierendem Gesellschafterbeschluss wurde der vorgenannte Dienstvertrag zwischen dem Kläger und der KG mit Wirkung vom 01.01.2005 aufgehoben. Außerdem wurde § 7 des Gesellschaftsvertrages u. a. wie folgt geändert: