I.
Streitig ist, ob der Kläger (Kl) die beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zum Bestandsvergleich im Wirtschaftsjahr 1981/1982 bzw. 1982/1983 angewandte, auf Vorgaben der Finanzverwaltung beruhende Bewertung in den Streitjahren erfolgsneutral korrigieren kann.
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