BFH - Ergänzungsurteil vom 12.01.2011
II R 37/09
Normen:
FGO § 109 Abs. 1;

Korrektur eines Fehlers in einem Urteil durch ein Ergänzungsurteil

BFH, Ergänzungsurteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen II R 37/09

DRsp Nr. 2011/3635

Korrektur eines Fehlers in einem Urteil durch ein Ergänzungsurteil

NV: Hat der BFH beim Erlass eines Revisionsurteils einen während des Revisionsverfahrens ergangenen Änderungsbescheid übersehen, ist dies auf einen rechtzeitig gestellten Antrag in entsprechender Anwendung des § 109 FGO durch Ergänzungsurteil zu berichtigen.

Normenkette:

FGO § 109 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 27. Oktober 2010 II R 37/09 den Schenkungsteuerbescheid des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vom 10. März 2009 übersehen, durch den die Schenkungsteuer für die freigebige Zuwendung vom 22. November 2004 der Vorentscheidung entsprechend auf 147.053 EUR herabgesetzt wurde, und dementsprechend die Steuer für diese freigebige Zuwendung unter Änderung des Steuerbescheids vom 19. September 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Mai 2006 auf 2.864 EUR herabgesetzt. Das Urteil wurde der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) am 8. Dezember 2010 zugestellt.

Mit Schreiben vom 10. Dezember 2010 weist die Klägerin auf den ergangenen Änderungsbescheid und ihren darauf bezogenen Revisionsantrag hin und beantragt,

das Urteil vom 27. Oktober 2010 entsprechend zu berichtigen und zu ergänzen.

II.

Der Antrag ist in entsprechender Anwendung des § 109 der () zulässig, insbesondere rechtzeitig eingegangen, und begründet.