Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Neuruppin vom 16.05.2023, Az.
Die nach dem Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 01.02.2022 von den Beklagten als Gesamtschuldner an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf
1.795,31 €
(in Worten: eintausendsiebenhundertfünfundneunzig und 31/100 EUR)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB aus 1.640,49 € seit dem 05.04.2023 bis zum 20.04.2023 und aus 1.795,31 € seit dem 21.04.2023 festgesetzt.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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