BFH, Beschluß vom 24.02.1999 - Aktenzeichen X B 149/98
DRsp Nr. 1999/5798
Korrektur von Steuerverwaltungsakten
Die Zweiteilung des Korrektursystems der AO ist für das geltende Recht verbindlich und ohne Einschränkung hinzunehmen. Es besteht kein Klärungsbedarf hinsichtlich der in diesem System begründeten Erkenntnis, dass die in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d 2. Halbs. AO enthaltene Aussage zur wechselseitigen Ausgrenzung (der §§ 172 ff. AO einerseits gegenüber den §§ 130, 131AO andererseits) nur feststellenden Charakter hat.