BFH - Beschluß vom 24.02.1999
X B 149/98
Normen:
AO §§ 130 131 172 ff. ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1056

Korrektur von Steuerverwaltungsakten

BFH, Beschluß vom 24.02.1999 - Aktenzeichen X B 149/98

DRsp Nr. 1999/5798

Korrektur von Steuerverwaltungsakten

Die Zweiteilung des Korrektursystems der AO ist für das geltende Recht verbindlich und ohne Einschränkung hinzunehmen. Es besteht kein Klärungsbedarf hinsichtlich der in diesem System begründeten Erkenntnis, dass die in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d 2. Halbs. AO enthaltene Aussage zur wechselseitigen Ausgrenzung (der §§ 172 ff. AO einerseits gegenüber den §§ 130, 131 AO andererseits) nur feststellenden Charakter hat.

Normenkette:

AO §§ 130 131 172 ff. ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.