I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18.02.2021, Geschäfts-Nr.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
IV. Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
VI. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf € 82.000,00 festgesetzt. Davon entfallen € 80.000,00 auf die Klage und € 2.000,00 auf die Widerklage.
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