Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 22. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind die Kosten einer Krankenhausbehandlung.
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