FG München - Urteil vom 20.03.2009
10 K 1565/08
Normen:
EStG § 33;

Kosten einer Legastheniebehandlung ohne Nachweis durch amtsärztliches Attest keine außergewöhnliche Belastung

FG München, Urteil vom 20.03.2009 - Aktenzeichen 10 K 1565/08

DRsp Nr. 2009/17552

Kosten einer Legastheniebehandlung ohne Nachweis durch amtsärztliches Attest keine außergewöhnliche Belastung

Der Nachweis des für die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen erforderlichen Krankheitswerts einer Legasthenie kann weder durch eine Bescheinigung des Schulamts noch durch das Attest eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, sondern nur durch ein vor Behandlungsbeginn eingeholtes Attest eines Amts- bzw. Vertrauensarztes geführt werden.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 33;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Kosten einer Legasthenietherapie als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.

I.