Kosten für die Überweisung des Gehalts auf ein ausländisches Konto als Werbungskosten
BFH, vom 19.01.1996 - Aktenzeichen VI R 77/94
DRsp Nr. 2001/1222
Kosten für die Überweisung des Gehalts auf ein ausländisches Konto als Werbungskosten
1. Kosten der Überweisung des Gehalts auf ein ausländisches Konto am Arbeitsort zählen auch dann zu den Werbungskosten, wenn das Gehalt zuvor auf Veranlassung des Arbeitgebers jeweils auf ein inländisches Konto überwiesen wird.2. Erhält ein Arbeitnehmer eine steuerfreie Auslandszulage, sind diese Werbungskosten jedoch zu einem Teil, der dem Verhältnis der steuerfreien Einnahmen entspricht, nicht abziehbar.
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