Streitig ist, ob die Übernahme der Kosten für den Meisterkurs des Sohnes des Klägers und die Lohnzahlungen an diesen während der Teilnahme an dem Meisterkurs als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|