Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens.
Der zulässige Antrag ist unbegründet.
Eine Zulassung der Berufung kommt nach §
Das Verwaltungsgericht hat die Abweisung der gegen mehrere Kostenbeitragsbescheide der Beklagten gerichteten Klage unter anderem damit begründet, dass die vom Kläger geltend gemachten Kosten zur Behandlung seiner erektilen Dysfunktion nicht als Belastungen gemäß § 93 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII berücksichtigt werden könnten, weil sie bereits dem Grunde nach nicht angemessen seien. Dem setzt der Kläger mit seinem Zulassungsvorbringen nichts entgegen, was den Zulassungsgrund gemäß §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|