I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre 1993 bis 1996 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie erzielten im Streitzeitraum Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. In den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden 1993 bis 1996 ermittelte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die folgenden zu versteuernden Einkommen und setzte die folgenden Steuerbeträge fest:
Jahr zu versteuerndes Steuer, Soli, KiSt durchschnittlicher
Einkommen Steuersatz
1993 233 010 DM 86 601 DM 37,17 %
1994 240 789 DM 91 050 DM 37,81 %
1995 314 334 DM 140 823 DM 44,80 %
1996 398 049 DM 192 508 DM 48,36 %
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